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Zwei Personen mit Kugelschreibern in Händen zeigen auf ein Blatt mit einem Diagramm darauf

Was ist eine Bilanz?

  • Bilanz erklärt
  • Bilanz nach HGB
  • Bilanz nach IFRS
Jan Trummel - Coach für  Excel und  Power BI

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Die Bilanz ist ein wichtiger Bestandteil des Jahresabschlusses. Was eine Bilanz eigentlich ist und nach welchen Regeln sie aufgestellt wird, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die Bilanz zeigt Ihnen auf der linken Seite alle Vermögensgegenstände des Unternehmens, auf der rechten Seite sehen Sie, woher die Mittel für deren Beschaffung kommen.

Die linke Seite wird Aktiva genannt, die rechte Seite Passiva.

AktivaPassiva
Mittelverwendung

Diese Gegenstände hat das Unternehmen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln angeschafft.
Mittelherkunft

Aus diesen Quellen kommen die Mittel.
Grundsätzliche Struktur einer Bilanz

Die Bilanzsummen von Aktiva und Passiva sind immer gleich. Da die Bilanz zwei Seiten der gleichen Medaille zeigt, müssen beide Spalten auch immer den gleichen Betrag aufweisen. Die eine Seite betrachtet den Wert der Gegenstände, die andere Seite die Mittel, über die jene beschafft worden sind. Es handelt sich also lediglich um zwei unterschiedliche Betrachtungsweisen desselben Sachverhalts.

Die Bilanz zeigt die Vermögenssituation eines bestimmten Tages. Bei der Bilanz handelt es sich also um eine Momentaufnahme.

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Bilanz nach HGB

Wer muss eine Bilanz aufstellen?

Ein Kaufmann muss laut Handelsgesetzbuch (HGB) zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen (§ 242 HGB). Beides zusammen bildet den Jahresabschluss. Dieser kann - je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens - aber auch deutlich umfangreicher ausfallen.

Davon befreit sind u.a. Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als:

  • jeweils 600.000 € Umsatzerlöse und
  • jeweils 60.000 € Jahresüberschuss

ausweisen (§ 241a HGB).

Mindestanforderungen an die Bilanz

Der Kaufmann muss in der Bilanz nach § 247 HGB folgende Posten gesondert angeben:

  • Anlagevermögen
  • Umlaufvermögen
  • Eigenkapital
  • Schulden
  • Rechnungsabgrenzungsposten

Das Gesetz legt darüber hinaus nur fest, dass er diese Posten hinreichend aufgliedern muss. Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein sowie den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen (§ 243 HGB).

Diese recht vagen Bestimmungen werden für Kapital- und Personenhandelsgesellschaften deutlich strenger definiert.

Bilanz für Kapitalgesellschaften

Der Gesetzgeber macht Kapitalgesellschaften strenge Vorgaben für den Bilanzaufbau. So gibt er zum einen die Kontoform vor (Aktiva und Passiva müssen in zwei Spalten getrennt werden). Zum anderen legt er das Gliederungsschema und die Reihenfolge der Bilanzposten fest (§ 266 HGB):

Aktiva

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögenswerte

  1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
  2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
  3. Geschäfts- oder Firmenwert
  4. geleistete Anzahlungen

II. Sachanlagen

  1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
  2. technische Anlagen und Maschinen
  3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
  4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

III. Finanzanlagen

  1. Anteile an verbundenen Unternehmen
  2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
  3. Beteiligungen
  4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  5. Wertpapiere des Anlagevermögens
  6. sonstige Ausleihungen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

  1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
  2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
  3. fertige Erzeugnisse und Waren
  4. geleistete Anzahlungen

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

  1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
  3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  4. sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

  1. Anteile an verbundenen Unternehmen
  2. sonstige Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

C. Rechnungsabgrenzungsposten

D. Aktive latente Steuern

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Passiva

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

  1. gesetzliche Rücklage
  2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
  3. satzungsmäßige Rücklagen
  4. andere Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

  1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
  2. Steuerrückstellungen
  3. sonstige Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

  1. Anleihen
    - davon konvertibel
  2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
  4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
  6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
  7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  8. sonstige Verbindlichkeiten
    - davon aus Steuern
    - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

D. Rechnungsabgrenzungsposten

E. Passive latente Steuern

Die Vermögensgegenstände der Aktiv-Seite werden nach deren Liquidierbarkeit sortiert. Gemeint ist, wie schnell sie im Bedarfsfall in Bargeld umgewandelt werden können. Bargeld selbst, als „flüssigstes“ Mittel, steht in der Bilanz daher immer ganz unten. Danach kommen kurzfristig handelbare Wertpapiere. Die Vermögensgegenstände werden außerdem gruppiert in Anlagevermögen, das dem Unternehmen dauernd zur Verfügung steht, und Umlaufvermögen, dass nur vorübergehend im Geschäftsbetrieb verbleibt.

Auf der Passiv-Seite werden die zur Verfügung stehenden Mittel nach Fristigkeit sortiert, d.h. nach dem Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Eingeteilt werden sie in Eigenkapital, das vom Unternehmen bzw. von den Anteilseignern selbst kommt und in Fremdkapital, das von Dritten gestellt wird. Das Fremdkapital selbst wird noch einmal unterteilt in Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Weitere Posten der Bilanz sind der Rechnungsabgrenzungsposten, die latenten Steuern und der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.

Die hier genannten Gliederungsvorschriften gelten gemäß § 264a HGB auch für bestimmte Personenhandelsgesellschaften.

Umfang der Bilanz

Die Größenklasse der Kapitalgesellschaft bestimmt, wie detailliert die Bilanz aufgestellt werden muss:

GrößenklasseBilanzumfang
große- voll detailliertes Bilanzschema
mittelgroße- voll detailliertes Bilanzschema
kleine- verkürzte Bilanz
- mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichnete Posten
- s. auch § 274a HGB
kleinste- verkürzte Bilanz
- mit Buchstaben bezeichnete Posten
Vorschriften des § 266 Abs. 1 HGB zur Gliederung der Bilanz

Bilanz nach IFRS

Handelt das Unternehmen jedoch selbst ausgegebene Wertpapiere an der Börse, muss es den Jahresabschluss nach den Standards der IFRS aufstellen.

Bei den International Financial Reporting Standards – kurz IFRS - handelt es sich um ein Regelwerk, das seit 2005 Bestandteil der EU-Rechtsnormen ist. Die Zielsetzung dieser Regeln ist, Investoren, Kreditgebern und anderen Gläubigern nützliche Informationen zur Verfügung zu stellen, um diese bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Die IFRS geben im Gegensatz zum HGB kein detailliertes Gliederungsschema vor. Stattdessen benennen Sie lediglich einige mindestens anzugebende Posten (IAS 1.54). Wie diese aber genau benannt werden, bleibt im Wesentlichen dem Bilanzersteller überlassen. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass Sie in der Bilanz der Lufthansa AG den Posten Flugzeuge und Reservetriebwerke finden, während Sie bei der Volkswagen AG von Vermieteten Vermögenswerten lesen.

Grundsätzlich gilt, dass alle Posten nach Fristigkeit angeordnet werden müssen. Konkret bedeutet dies, dass die Aktiv-Seite in langfristige und kurzfristige Vermögenswerte eingeteilt wird, die Passiv-Seite in Eigenkapital, sowie in langfristige und kurzfristige Schulden.

Statt Aktiva sprechen die IFRS von Vermögenswerten (assets), die Passiva nennen sie Eigenkapital und Schulden (equity and liabilities).

ASSETSEQUITY AND LIABILITIES
Non-current assets
(Langfristige Vermögenswerte)

Current assets
(Kurzfristige Vermögenswerte)
Equity
(Eigenkapital)

Non-current liabilities
(Langfristige Schulden)

Current liabilities
(Kurzfristige Schulden)
Bilanzaufbau nach IFRS

Einzelnachweise

Adolf G. Coenberg, Axel Haller, Wolfgang Schultze: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse. Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart, 2016

Jörg Wöltje: Bilanzen lesen, verstehen und gestalten. Haufe Gruppe, Freiburg, 2016